Patienteninteressen
Die wichtigste Form der Mitsprache im Gesundheitswesen hat der Gesetzgeber seit dem 01. Januar 2004 mit der Beteiligung von Selbsthilfe- und Patientenvertretern nach § 140 f und § 140 g SGB V im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geschaffen.
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Letzte Änderung: 09.09.2010


