DAG SHG

Selbsthilfeförderung


Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen können unterschiedlich gefördert werden.

Die direkte finanzielle Förderung der Selbsthilfe erfolgt durch unterschiedliche Kostenträger. Maßgeblich sind hierbei die öffentliche Hand (Bund, Länder, Kommunen), die Sozialversicherungsträger (Krankenkassen und Rehabilitationsträger) und private Geldgeber (Spender, Sponsoren, Stiftungen).

TextDer neue Paragraph 20 c SGB V zur Förderung der Selbsthilfe
Positionspapier der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) zur Umsetzung von § 20 c SBG V, August 2007



Weiterführende Informationen:

Pdf DateiLeitfaden zur Selbsthilfeförderung (832kb)
Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zu Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20 c SGB V vom 10. März 2000 in der Fassung vom 6. Oktober 2009 ("Fördergrundsätze")

Pdf DateiParagraph 20 c SGB V – Förderung der Selbsthilfe (67kb)
Gesetzestext mit Begründung, März 2007

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Weitere Informationen über Möglichkeiten der Selbsthilfeförderung finden Sie bei der NAKOS.



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Letzte Änderung: 10.03.2010

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